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NATURDENKMÄLER

Naturdenkmäler sind unter Schutz gestellte, natürliche, kleinflächige Landschaftsbereiche. Das können Einzelelemente oder zusammenhängende Landschaftsbestandteile mit einer Fläche von bis zu 5 ha sein, wie z.B. Einzelbäume oder Baumgruppen, Felsformationen oder andere Besonderheiten der Natur und Landschaft. Naturdenkmäler sind aufgrund ihrer Seltenheit, Schönheit und Eigenart geschützt und dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht verändert werden.

Auch im Steinwald gibt es einige Naturdenkmäler:

Die meisten Felsen, die mit zu den Hauptcharakteristika des Steinwaldes gehören, sind als Naturdenkmäler erfasst und geschützt. Dazu gehören z.B. der Hackelstein, der Saubadfelsen oder auch der Teufelsstein, die gleichzeitig beliebte Wanderziele darstellen. Auch die beliebten Kletterfelsen Räuber- und Vogelfelsen sind jeweils ein Naturdenkmal.

Außerdem gibt es im Steinwald auch Einzelbäume oder Baumgruppen, die als Naturdenkmäler ausgewiesen sind. Diese Bäume zeichnen sich durch ihr hohes Alter und die damit verbundene Wertigkeit für die umliegende Fauna aus, da sie für einige Tierarten Unterschlupf bieten und gleichzeitig das Landschaftsbild charakteristisch prägen.